Fortbildungspflicht in Kürze
Jede Fachgesellschaft ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, alle 3 Jahre die Fortbildung aller entsprechenden Titelträger zu kontrollieren. Dies trifft auch für die SGH zu, für die Titelträger FMH Hämatologie.
Diese Kontrolle erfolgt auf der Basis einer Selbstdeklaration und wird durch Stichproben der FB-Protokolle und der FB-Atteste ergänzt.
Insgesamt müssen 150 attestpflichtige Kredite/Stunden sowie 90 nicht attestpflichtige Kredite im Sinne eines Selbststudiums bestätigt werden.
Sie bestätigen Ihre Fortbildung mittels ausgefülltem Formular für die Fortbildungskontrolle (Selbstdeklaration) in französischer oder deutscher Sprache. Bei fehlender Rücksendung der Selbstdeklaration wird eine vollständige Kontrolle der Fortbildung und der FB-Atteste veranlasst.
Die Titelträger, die in der letzten Persiode der FB-Kontrolle eine ungenügende Fortbildung aufgewiesen haben, müssen ihre FB-Protokolle mit Fotokopien ihrer FB-Atteste zusammen mit der Selbstdeklaration einschicken.
- Für Mitglieder der SGH ist diese Kontrolle gebührenfrei.
- Für Nicht-Mitglieder wird eine Gebühr von CHF 100.00 verrechnet, die allenfalls beim Erwerben der Mitgliedschaft als Mitgliederbeitrag umgesetzt wird.
Gerne können Sie Ihre Fragen übermitteln an:
Dr. Pierre Cornu, Präsident der KWFB der SGH
pierre.cornu@hin.ch
Telefon: 021-977 56 00
oder an das Sekretariat
e.joss@sgh-ssh.ch
Telefon: 031-722 07 20
Fax: 031-722 07 22
Zum Download Formular Selbstdeklaration
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