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Letzte Aktualisierung:
17.06.2013, 12:08

Fortbildungsreglement für den Facharzt für Hämatologie

 

Download Fortbildungsreglement (PDF)

 

Index

  1. Grundlagen
  2. Grundsätze
  3. Fortbildungsprogramm
  4. Bestätigungen
  5. Kontrollen
  6. Finanzierung
  7. Nichteinhalten der Fortbildungspflicht
  8. Inkraftsetzung


1. Grundlagen


Das vorliegende Reglement basiert auf der Fortbildungsordnung (FBO) der FMH vom 25.4.2002, revidiert am 26.6.2004.
Es findet Anwendung für alle Träger* des Facharzttitels Hämatologie, welche ihre Fortbildung in dieser Disziplin absolvieren wollen, unabhängig davon, ob sie Mitglieder der SGH sind oder nicht.

2. Grundsätze

Die Fortbildung muss einer minimalen Anzahl von 80 Krediten (= Stunden) pro Jahr entsprechen, wie folgt aufgeteilt :
- 50 Kredite in attestierten Fortbildungstätigkeiten, welche von der SGH organisiert oder anerkannt sind.

- 30 Kredite in persönlicher Fortbildung (Studium Fachliteratur, usw.)

Die von der SGH anerkannten Fortbildungstätigkeiten finden sich in den zwei Anhängen zu diesem Fortbildungsreglement.
Einige Fortbildungsveranstaltungen benötigen einen Korrekturkoeffizienten, je nach Wichtigkeit für den praktizierenden Facharzt*.

Der Arzt*, der in einem Kurs oder Fortbildungsvortrag Unterrichtender ist, verdoppelt seinen entsprechenden Kredit für diesen Kurs oder Vortrag.

Jährlich muss somit eine minimale Anzahl von 50 Kredite (= 50 Stunden) erreicht werden.

Jeder Facharzt* für Hämatologie hält seine geleistete Fortbildung in einem Fortbildungsprotokoll fest.

Die 30 jährlichen Kredite persönlicher Fortbildung sind nicht kontrollpflichtig.

Eine Kontrolle der attestierten Fortbildung wird alle 3 Jahren durch die SGH durchgeführt.
Ein Fortbildungsdiplom wird anlässlich der Kontrolle an die Fachärzte abgegeben, die die Bedingungen erfüllt haben.

 

3. Fortbildungsprogramm

Das Fortbildungsprogramm der SGH ermöglicht die gesamte obligatorische Fortbildung in der Schweiz. Jedoch bleibt das Absolvieren eines Teiles der Fortbildung im Ausland wünschenswert.

* in der Folge stehen die Wörter « Arzt/Facharzt » / « Träger » immer für (Fach)arzt/(Fach)ärztin, Träger/Trägerin.
 
Die anerkannten Fortbildungskredite für die verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen finden sich in den Anhängen 1 (Fortbildung in der Schweiz) und 2 (Fortbildung im Ausland).

Auf dieser Basis wird jährlich eine Liste (nicht ausschöpfend) der empfohlenen Fortbildungsveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland von der SGH publiziert
Jeder Titelträger organisiert damit sein Fortbildungsprogramm selbst, um seine 50 Kredite zu bekommen.

Die „diversen Kongresse/Kurse in der Schweiz“ können vom Facharzt frei ausgewählt werden, sofern sie von den entsprechenden Fachgesellschaften anerkannt werden.

Nicht-fachspezifische Veranstaltungen, welche ethische, standes- oder gesundheitspolitische Anliegen verfolgen, Managementfragen erörtern oder der Schulung im Bereich des Notfalldienstes dienen und von einer kantonalen Ärztegesellschaft, der FMH oder von einer Fachgesellschaft durchgeführt oder anerkannt sind, werden im Umfang von maximal 10 Kredite berücksichtigt.

Für die Kongresse im Ausland sind die Kredite mit 40 Stunden pro Jahr begrenzt.
Die Kredite der anerkannten Fortbildungskurse im Ausland sind nicht begrenzt.

Wünscht der Facharzt eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, die nicht ausdrücklich im Anhang, bzw. in der jährlich publizierten Liste der von der SGH anerkannten Fortbildungsveranstaltungen aufgeführt ist hat er sich vorgängig bei der SGH um deren Anerkennung nachzusuchen.

4. Bestätigungen

Der Facharzt hält die Fortbildungsveranstaltungen, an denen er teilgenommen hat, auf einem zu diesem Zweck von der SGH jährlich ausgehändigten Fortbildungsprotokoll fest, zusammen mit den entsprechenden Fortbildungsatteste. Diese Dokumente werden durch den Arzt aufbewahrt und sollen auf Verlangen der SGH zwecks Kontrolle jederzeit vorgelegt werden können.

5.    Kontrollen

Die Fortbildung in Hämatologie wird alle 3 Jahre von der SGH kontrolliert. Jeder Titelträger FMH Hämatologie erhält dann ein Formular für die persönliche Bestätigung der durchgeführten Fortbildung zur Unterschrift ( im Minimum 150 Stunden in 3 Jahren). Eine Kompensation der in einem Jahr fehlenden Kredite in den anderen Jahren ist erlaubt.

Diese persönliche Bestätigung wird ergänzt durch eine Stichprobekontrolle der Fortbildungsprotokolle und - Atteste bei 20% der Titelträger.

Ein Fortbildungsdiplom für die absolvierte Fortbildung wird dem Facharzt von der SGH und der FMH bei Erfüllen der Bedingungen abgegeben.
Die Kontrolle der Qualität der angebotenen Fortbildung wird durch die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGH regelmäßig überprüft.

 

6. Finanzierung

Allfällige Teilnahmekosten an Fortbildungsveranstaltungen obliegen dem Teilnehmer.
Für die Mitglieder der SGH entfallen die administrativen Kosten für Kontrolle und Bestätigung der Fortbildung.
Den Facharzttitelträgern, die nicht Mitglieder der SGH sind, werden die administrativen Kosten in Rechnung gestellt.

7. Nichteinhalten der Fortbildungspflicht

Gemäss Fortbildungsordnung der FMH, Art. 14.

8. Inkraftsetzung

Das vorliegende Reglement tritt am 1. September 2005 in Kraft (dieses Reglement ersetzt das Fortbildungsreglement vom 1.1.2000).