Allgemeine Informationen

Reduktion der Fortbildungspflicht für das Jahr 2020

Die SARS-CoV2 / COVID-19 Pandemie verunmöglicht die Durchführung von Kongressen, Fortbildungsveranstaltungen, Kursen und Meetings. Deshalb werden die meisten Ärztinnen und Ärzte in diesem Jahr nicht in der Lage sein ihre Fortbildungspflicht (Credits) zu erfüllen. Die Geschäftsleitung der SIWF hat deshalb entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits um 25 Credits zu halbieren. Sollte sich die Situation bis Mitte Jahr nicht verbessern, besteht die Option weitere Massnahmen zu ergreifen

2. April 2020

Fortbildungspflicht

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind Sie zur Fortbildung verpflichtet, solange Sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Die Fortbildungspflicht ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Gemäss Fortbildungsordnung der FMH müssen jährlich 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium geleistet werden. Die Fortbildungspflicht gilt ab dem Folgejahr, in dem die Facharztprüfung abgelegt wurde.

Fortbildungsprogramm

Die spezifische Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte mit Facharzttitel Hämatologie ist im Fortbildungsprogramm der SGH geregelt. Das Fortbildungsprogramm basiert auf der > Fortbildungsordnung der FMH.

Kommission für Weiter- und Fortbildung

Zuständig für das Ressort Fortbildung der SGH ist die Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB).