Nachweis von Pflichtkursen
Kandidatinnen und Kandidaten müssen gemäss Weiterbildungsordnung nachweisen, dass Sie mindestens 2 vollständige SGH-Fortbildungskurse sowie einen von der SGH anerkannten Kurs in Arzt-Patientenkommunikation absolviert haben.
Anerkannte Kurse in Arzt-Patientenkommunikation
Krebsliga Schweiz
> Deutsch
> Französisch
> Italienisch
Akkreditierung von Pflichtkursen
Wenn Sie einen Kurs anerkennen lassen wollen, melden Sie sich bitte bei der SGH Geschäftsstelle, die Ihr Anliegen an die Weiterbildungskommission der SGH weiterleiten wird.