Häufige Fragen

Wer ist fortbildungspflichtig?

Gemäss Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels (auch «Praktischer Arzt») fortbildungspflichtig, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Ärztinnen und Ärzte, welche hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt stehen, sind nicht fortbildungspflichtig; dies gilt auch für Weiterzubildende, welche bereits einen Weiterbildungstitel besitzen.

Wie viele Credits muss ich pro Jahr nachweisen?

Die Fortbildungsordnung (Art. 4 Abs. 2) empfiehlt 10 Tage Fortbildung pro Jahr (= 80 Stunden). Dabei müssen 50 Credits (= 50 Stunden) nachgewiesen werden. 30 Stunden gelten als Selbststudium und müssen nicht nachgewiesen werden.

Verliere ich meinen Facharzttitel, wenn ich keine Fortbildung absolviere?

Nein, die Fortbildung ist eine Berufspflicht, deren Nichteinhaltung die kantonalen Gesundheitsbehörden mit einem Verweis oder einer Busse bis 20 000 Franken ahnden können. Der Entzug eines Facharzttitels ist nicht möglich (> vgl. Art. 43 MedBG).

Ich nehme für zwei Jahre eine Forschungstätigkeit in den USA auf. Bin ich in dieser Zeit fortbildungspflichtig?

Nein, während dieser Zeit sind Sie nicht fortbildungspflichtig. Die Fortbildungspflicht erstreckt sich nur auf Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Art. 9 FBO). Die Fortbildungspflicht beginnt erst wieder nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz. Sie können dann entweder eine neue dreijährige Fortbildungsperiode beginnen oder für Ihren Auslandaufenthalt eine Reduktion der Fortbildungspflicht um zwei Jahre geltend machen. Auslandaufenthalte, die weniger als vier Monate dauern, reichen nicht aus, um die Fortbildungspflicht zu vermindern.

Was passiert, wenn ich kein Fortbildungsdiplom erwerbe bzw. mein Fortbildungsdiplom nicht erneuere?

Der Erwerb des Fortbildungsdiploms ist keine gesetzliche Notwendigkeit. Entscheidend ist, dass Sie sich im vorgeschriebenen Umfang fortbilden. Der Facharzttitel bleibt unangetastet. Ohne Fortbildungsdiplom nehmen Sie aber folgende Nachteile in Kauf:

Bei einer Kontrolle müssen Sie die zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörden davon überzeugen, dass Ihre geleistete Fortbildung dem üblichen Standard entspricht. Dasselbe gilt für ein allfälliges Haftpflichtverfahren.

Ohne Eintrag eines Fortbildungsdiploms bzw. einer Fortbildungsbestätigung im Register www.doctorfmh.ch müssten Sie die spezielle Fortbildung für TARMED-Besitzstandleistungen in der Datenbank (www.myfmh.ch) bestätigen und mit geeigneten Unterlagen dokumentieren.

Was kostet ein Fortbildungsdiplom für den Facharzt Hämatologie?

Für Mitglieder der SGH ist die Gebühr im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Für nicht-Mitglieder beträgt die Gebühr CHF 200 für den Erwerb bzw. die Erneuerung des Diploms.

Ich bin Doppel-Titelträger Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Hämatologie. Muss ich für beide Facharzttitel das Fortbildungsdiplom erwerben?

Nein. Sie können sich auf dasjenige Fortbildungsprogramm beschränken, das Ihrer aktuellen Berufstätigkeit am ehesten entspricht. Es ist selbstverständlich möglich, beide Fortbildungsdiplome zu erwerben. Dies ist ohne grossen Mehraufwand möglich, da die Kernfortbildung des einen Fortbildungsprogramms automatisch als erweiterte Fortbildung des anderen anrechenbar ist. Sobald Sie die fachspezifischen Kernfortbildungen beider Fachgebiete ohne Überschneidungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf beide Fortbildungsdiplome.

Ich arbeite Teilzeit (50%). Muss ich trotzdem die ganze Fortbildung absolvieren?

Ja. Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt Ihrer ärztlichen Kompetenz, die auch bei Teilzeitarbeit vollständig gewährleistet sein muss.

Ich habe meine ärztliche Tätigkeit aufgrund eines viermonatigen Mutterschaftsurlaubs unterbrochen. Muss ich für das Fortbildungsdiplom weniger Credits nachweisen?

Ja. Unterbrüche der ärztlichen Tätigkeit ab insgesamt vier Monaten innerhalb der dreijährigen Fortbildungsperiode bewirken eine anteilmässige Reduktion der geforderten Credits. Dasselbe gilt für Auslandaufenthalte oder anderweitige Unterbrüche der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz.

Ich nehme nach vier Jahren Unterbruch meine ärztliche Tätigkeit wieder auf. Muss ich die Fortbildung der vergangenen Jahre nachholen?

Nein. Wer nicht ärztlich tätig ist, ist auch nicht fortbildungspflichtig. Nach Wiederaufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit beginnt die Fortbildungspflicht wieder zu laufen.

Es war mir nicht möglich, die geforderte Fortbildung innerhalb der drei Jahre zu absolvieren. Kann ich diese nachholen?

Das Nachholen von Fortbildung im Folgejahr oder Übertragen auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht möglich. Auf der Fortbildungsplattform können Sie aber jederzeit ein Diplom ausdrucken mit Gültigkeit für die nächsten 3 Jahre, sobald Sie die geforderte Zahl Credits erreicht haben (ohne Reduktionsgründe =150 Credits).

Ich habe den Facharzttitel in Hämatologie dieses Jahr erworben. Ab wann bin ich fortbildungspflichtig?

Ihre Fortbildungspflicht beginnt in dem Jahr, das dem Jahr der Titelerteilung folgt. In Ihrem Fall ist dies der 1. Januar des nächsten Jahres.