Häufige Fragen

Ich habe Fragen zum Weiterbildungsprogramm in Hämatologie. An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Fragen zum Weiterbildungsprogramm haben, z.B. zur Dauer oder Anerkennung einer Weiterbildung, können Sie via das > SIWF Online-Portal eine Anfrage an die zuständige Titelkommission (TK) stellen. Üblicherweise wird die Anfrage beantwortet, indem ein Weiterbildungsplan erstellt wird. Im Weiterbildungsplan ist festgehalten, welche Weiterbildung bereits anerkannt wird und welche Weiterbildung Sie noch benötigen, um den Facharzttitel in Hämatologie beantragen zu können.

Ich habe Fragen zum Lernzielkatalog in Hämatologie (Anhang 1 des Weiterbildungsprogramms). An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Lernzielkatalog melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der SGH. Diese wird die Anfrage an die zuständige Person in der Weiterbildungskommission der SGH weiterleiten.

Welche Schweizer Kliniken haben eine Weiterbildungsberechtigung für Hämatologie?

Alle anerkannten Kliniken (A- und B-Kliniken) finden Sie auf dem > SIWF Online-Portal.

Ich möchte eine Weiterbildungsperiode im Ausland anrechnen lassen. Was muss ich unternehmen?

Es empfiehlt sich, vor Antreten der Stelle im Ausland via das > SIWF Online-Portal eine Anfrage an die Titelkommission (TK) zu stellen. Die Titelkommission wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entscheiden, ob und in welchem Umfang die Weiterbildungsperiode im Ausland anerkannt werden kann.

Ich möchte meine Tätigkeit in der Forschung an die Weiterbildung in Hämatologie anrechnen lassen. Was muss ich tun?

Es empfiehlt sich, vor Antreten der Forschungsstelle (im In- oder Ausland) via das > SIWF Online-Portal eine Anfrage an die Titelkommission (TK) zu stellen. Die Titelkommission wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entscheiden, ob und in welchem Umfang Ihre Forschungszeit anerkannt werden kann.

Welche Kurse für Kommunikation sind von der SGH für die Facharztweiterbildung anerkannt?

Eine Liste der anerkannten Kurse finden Sie hier. Wenn Sie einen Kurs anerkennen lassen wollen, melden Sie sich bitte bei der SGH Geschäftsstelle, sie wird Ihr Anliegen an die Weiterbildungskommission der SGH weiterleiten.

Ich will ein Arbeitsplatz-basiertes Assessment (AbA) durchführen. Wo finde ich die nötigen Informationen und Unterlagen?

Alle Informationen zur Durchführung und die Unterlagen zur Dokumentation eines AbA finden Sie hier.

Muss ich ein e-Logbuch führen?

Alle Ärztinnen und Ärzte müssen das e-Logbuch benutzen. Titelgesuche und Standortbestimmungen können nur noch über das e-Logbuch eingereicht werden.

Sind Arbeitsplatz-basierte Assessments Teil des e-Logbuchs?

Nein. Die arbeitsplatzbasierten Assessments werden mit separaten Formularen erfasst und ausgewertet. Im e-Logbuch-Zeugnis ist lediglich festzuhalten, ob und wann die Evaluation stattgefunden hat.

Ist das jährliche Evaluationsgespräch Teil des e-Logbuchs?

Ja. Das jährlich geforderte Evaluationsgespräch ist im SIWF-Zeugnis enthalten.

Ich habe eine Frage zur Facharztprüfung. An wen muss ich mich wenden?

Fragen zur Facharztprüfung richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der SGH (info@sgh-ssh.ch, Tel +41 (0)43 266 99 12). Diese wird Ihre Frage an die Prüfungskommission der SGH weiterleiten.

Ich möchte einen Facharzttitel in Hämatologie beantragen. An wen muss ich mich wenden?

Reichen Sie Ihr Gesuch via > SIWF Online-Portal bei der zuständigen Titelkommission (TK) ein.

Ich habe einen ausländischen Facharzttitel für Hämatologie. Kann ich meinen Titel in der Schweiz anerkennen lassen?

Für die Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels müssen Sie sich an die MEBEKO (Medizinalberufekommission) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der > Website des BAG.

Ich leite eine Weiterbildungsstätte für Hämatologie und möchte meine Institution als A- oder B-Klinik akkreditieren lassen. Was muss ich tun?

Das Formular für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten finden Sie auf dem > SIWF Online-Portal. Stellen Sie Ihren Antrag via SIWF an die zuständige Weiterbildungsstättenkommission (WBSK). Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens wird die antragstellende Klinik i.d.R. visitiert, d.h. Vertreter des SIWF und der Fachgesellschaft besuchen die Institution und machen sich vor Ort ein Bild von der Weiterbildung. Gestützt auf die eingereichten Unterlagen sowie den Bericht der Visitatoren entscheidet die WBSK über die Anerkennung als A- oder B-Klinik für Hämatologie.

Ich bin nicht einverstanden mit einem Entscheid der Titelkommission (TK) oder der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK). An wen muss ich mich wenden?

Gegen Entscheide der TK und der WBSK kann der Rechtsweg beschritten werden. Richten Sie Ihre Einsprache an die > Einsprachekommission Weiterbildungstitel oder die > Einsprachekommission Weiterbildungsstätten des SIWF.

 

Glossar

SIWF
Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung

Titelkommission
Kommission bestehend aus einem Vertreter der Fachgesellschaft, einem Vertreter des SIWF und dem SIWF-Präsidenten. Verantwortlich für die Erteilung von Facharzttiteln.

Weiterbildungsstättenkommission
Kommission bestehend aus einem Vertreter der Fachgesellschaft, einem Vertreter des SIWF und dem SIWF-Präsidenten. Verantwortlich für die Anerkennung einer Klinik als Weiterbildungsstätte für eine medizinische Fachrichtung.