Allgemeine Informationen

Wer sämtliche Bedingungen (exkl. Facharztprüfung) gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Januar 2013 (letzte Revision: 24. Mai 2019) verlangen.

Für alle anderen Kandidaten*innen gilt das Weiterbildungsprogramm Hämatologie welches per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wurde.

Zuständig für das Ressort Weiterbildung der SGH ist die Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB).

Weiterbildungsprogramm Hämatologie