Wer sämtliche Bedingungen (exkl. Facharztprüfung) gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Januar 2013 (letzte Revision: 24. Mai 2019) verlangen.
Für alle anderen Kandidaten*innen gilt das Weiterbildungsprogramm Hämatologie welches per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wurde.
Zuständig für das Ressort Weiterbildung der SGH ist die Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB).